bianco-cristall multicolor-rot kashmir-white bianco-cristall verde-san-francisco bianco-tarn porphyr-rot
juparana-colombo 136 161
Deutsche-Kurzhaar-Katzen-GRABSTEIN-Tiergrabstein-Katze-011-Textgravur-20-x
hund
GRABSTEIN-Tiergrabstein-Stein-Grabplatte-Hamster-003-Foto

AGB der Fa.Steinmetzbetrieb WALTER KG     Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines:

Die nachfolgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen treten ab 12.12.2004 in Kraft. Alle ab 12.12.2004 erteilten Aufträge erfolgen unter ausdrücklicher und unwiderruflicher Anerkenntnis unserer „ Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen“. Bei jedem unterschriebenen Auftrag akzeptiert der Käufer unsere AGB. Geschäftsbedinungen des Vertragspartners sind für das gegenständliche Rechtsgeschäft unwirksam und widerspricht Fa.Walter bereits jetzt der Geltung fremder AGBs. Diese finden nur Geltung sofern sie durch Fa.Walter ausdrücklich und schriftlich anerkannt bzw. genehmigt wurden. Fa.Walter schließt grundsätzlich nur zu seinen Bedingungen und stimmt der Vertragspartner der Geltung der Bedingungen von Fa.Walter automatisch zu sobald sofern kein Wiederruf binnen 3 Tagen ab Auftragserteilung erfolgt.

2. Geltungsbereich:
Diese Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen der Fa. Steinmetzbetrieb WALTER KG und gelten sinngemäß auch für die Erbringung von Leistungen, davon abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine verbindliche Wirkung. Diese Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsabschlüsse selbst dann, wenn dabei auf sie nicht extra Bezug genommen wird. Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag gehen beiderseits auf Erben und Rechtsnachfolger über.

3. Vertragsabschluss:
Der Vertrag gilt erst mit schriftlicher Bestätigung einer dem Verkäufer zugehenden Bestellung oder mit Auslieferung der bestellten Ware als abgeschlossen. Von der Bestellung abweichende Auftragsbestätigungen gelten vom Kunden als anerkannt, sofern nicht binnen 3 Tagen ab Eingang dagegen schriftlich Einspruch erhoben wird. Bei Beauftragung ist eine zu leistende 50 % Anzahlung zu Bezahlen.
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

4. Lieferung:
Die Lieferfrist beginnt mit dem spätestens der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen (z.b. Aufmaßerstellung)
b) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende 50 % Anzahlung oder Sicherheit erhält.
Die Einhaltung der Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer Umstände, wie z.b. alle Fälle höherer Gewalt, Wetterlage, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe und Verbote, Nichtbelieferung durch Zulieferanten, Transportprobleme und dgl.; dadurch wird die vereinbarte Lieferfrist entsprechend verlängert. Verzugspönale oder Schadenersatzansprüche für verspätete Lieferung sind jedoch ausgeschlossen.

5. Preis und Zahlung:
Die vereinbarten Preise gelten ab Lager des Verkäufers ausschließlich Verpackung, Verladung, Zustellung, Abladung und Montage/Verlegung der Ware sowie Umsatzsteuer. Andere Lieferbedingungen gelten nur nach schriftlicher Vereinbarung.

Rabatte werden aufgrund individueller Vereinbarung gewährt. Bei Zahlungsverzug entfallen diese vereinbarten Preisnachlässe. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 12% Verzugszinsen verrechnet, der Käufer hat auch alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers vermindert erscheinen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen und vom Liefervertrag zurückzutreten, wenn diese nicht geleistet wird.

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Verkäufers aus der Lieferung einschließlich Zinsen und Kosten Eigentum des Verkäufers.(Eigentumsvorbehalt)
Ohne Zustimmung des Verkäufers dürfen die gelieferten Waren weder weiterveräußert noch verarbeitet oder vermengt werden. Im Falle der Inanspruchnahme des Käufers ist dieser verpflichtet, auf das vorbehaltene Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu verständigen. Der Verkäufer ist zur jederzeitigen Einziehung seines vorbehaltenen Eigentums durch Abholung und Demontage der gelieferten Ware berechtigt, die damit verbundenen Kosten trägt der Käufer. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Wr.Neustadt. Für Streitigkeiten aus diesen Verkaufsbedingungen unterwerfen sich die Streiteile dem sachlich zuständigen Gericht Wr.Neustadt.

6. Rücktrittsrecht:
Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 3 Tagen ab Unterfertigung des Kaufvertrages schriftlich seinen Rücktritt zu erklären. Dieses Rücktrittsrecht gilt dann nicht, wenn der Kunde das Geschäft angebahnt, bzw. auf einer Messe oder im Geschäftslokal des Verkäufers abgeschlossen hat. Die in Angeboten und Aufträgen bekannt gegebenen Termine für die Ausführung der Arbeit werden eingehalten, wenn nicht außerordentliche Erschwernisse auftreten; siehe Lieferbedingungen.

7. Stornierung:
Eine gänzliche oder teilweise Stornierung des abgeschlossenen Vertrages ist nur im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich und eingeschrieben möglich. Hierbei sind auch ohne besondere Nachweise zumindest 40% der Auftragssumme für das Abgelten von Vorleistungen sowie Gewinnentgang an den Verkäufer zu vergüten.

8. Gewährleistung; Schadenersatz:
Der Käufer hat die gelieferte Ware nach Empfang unverzüglich auf Mängel zu überprüfen und allfällige Mängel dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers ist beschränkt, als der Verkäufer nach seiner Wahl zuerst berechtigt ist, eine mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie auszutauschen, eine Verbesserung zu bewirken oder das Fehlende nachzutragen.
Ein Schadenersatzanspruch des Käufers wegen Nichterfüllung oder Lieferverzug ist ausgeschossen, sofern diese Umstände nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Verkäufer verschuldet worden sind.

9. Beschaffenheit der Materialien, Muster
(1) Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass die von Verkäufer vertriebenen und verwendeten Materialen und Produkte zum Großteil Natursteinprodukte sind. Muster können lediglich die allgemeine Farbe und Struktur des Steines wiedergeben. Verkäufer haftet nicht für die farbliche und strukturelle Gleichheit der gelieferten bzw. verarbeiteten Produkte mit dem Muster. Die Materialstärke kann bis zu +-5mm abweichen.
(2) Das zu verwendende Gestein wird in Farbe und Struktur möglichst auf einander abgestimmt ausgewählt. Abweichungen und Unterschiede in Farbe, Schattierungen, Gefüge, Maserung, Poren, lose Adern, Einsprengungen usw. stellen keine Werkstofffehler bzw. Mängel dar, sondern sind in der Natur der Produkte gelegene Eigenschaften (Naturgebilde). Sie unterliegen nicht der Gewährleistungspflicht vom Verkäufer.
(3) Soweit eine fachgerechte Behebung von Mängeln im Stein erfolgen kann und vom Verkäufer vorgenommen wird, sind die Produkte dadurch als mangelfrei anzusehen.

10. Lohnarbeiten:

Bei Lohnarbeiten durch die Firma Walter kann keine Reklamation und Schadenersatz an Beschaffenheit (fehlerhaft) von zur Verfügung gestellten Materialien des Auftraggebers keine Haftung übernommen werden. Es können keine Ö-Normen  akzeptiert werden. Abfall, Schlamm, Entsorgung, Sonderwünsche und Mehraufwand werden gesondert verrechnet ( Regiestunde und Entsorgungskosten, Verpackung ).

11. Urheberrecht:

Unsere Zeichnungen, Prospekte , Aufträge und Angebote dürfen weder nachgebildet noch anderen Personen zugänglich gemacht werden. Bei Bestellung nach fremder Zeichnung setzen wir voraus, dass sich der Besteller das Ausführungsrecht gesichert hat.

 

Web Design
[Home] [Infos] [Kontakt] [Produkte] [Service] [AGB]